Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Philipps Bike Team | Radsport & Reise GmbH | Mallorca Radsport & Reise SLU

1. Vertragspartner

Die Marke «Philipps Bike Team» steht für Radsport-Ferien organisiert und verantwortet von der Radsport & Reise GmbH (RuR) sowie Rad-Vermietungen durch die Mallorca Radsport & Reise SLU. Bei Online-Radvermietungen tritt die Radsport & Reise GmbH als Vermittler auf. Sie übernimmt hierbei die Verantwortung, dass die vermittelten Leistungen (Rad-Miete) vom Vermieter (MRuR) vollständig erbracht werden, sofern der Mietpreis bei RuR oder MRuR vollständig entrichtet wurde. Folgende AGB gelten zwischen dem Reiseteilnehmer und der Radsport & Reise GmbH bei Radsport-Ferien und der Mallorca Radsport & Reise SLU (MRuR) für Rad-Vermietungen.

2. Vertragsschluss

2.1 Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und der RuR kommt durch Angebot und Annahme zustande. 

Das Angebot kommt in der Regel durch schriftliche, telefonische, elektronische (online) oder persönliche Buchung durch den Reiseteilnehmer zustande. Mit der Buchungsbestätigung durch RuR erfolgt die Annahme.

Ab diesem Zeitpunkt sind die Rechte und Pflichten (auch Bezahlung des Teilnahme- / Buchungspreises) aus dem Vertrag für den Teilnehmer und alle weiteren angemeldeten Teilnehmer einerseits und RuR andererseits verpflichtend. Die schriftliche Bestätigung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.

2.2. Pauschalreise

Für die Buchung einer Pauschalreise, die mündlich, telefonisch, elektronisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax gilt 2.1. analog. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mehrere Leistungen gleichzeitig gebucht werden. RuR stellt gemäß den Bestimmungen des deutschen Reiserechts einen Reisesicherungsschrein aus.

2.3. Pass, Visa, Impfungen

Jeder Reise-Teilnehmende ist selbst für die Einhaltung Pass- und Visumsvorschriften sowie aktuell geltende gesundheitspolizeiliche Bestimmungen sowie für die Beschaffung der notwendigen persönlichen Reise- und Einreisedokumente (auch Visa) verantwortlich.

Wir empfehlen aber auf jeden Fall ein Besuch auf den einschlägigen Websites des Auswärtigen Amts, des Gesundheitsamts und des spanischen Gesundheitsamts.

Falls die Teilnahme an einer gebuchten Reise durch fehlende Dokumente oder Missachtung von Einreiseregeln verhindert wird, gelten die üblichen Stornoregelungen aus §6.

Visa- und sonstige Einreisegebühren gehen zu Lasten des Kunden. Neben Pass- und Visavorschriften sind auch Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen zu beachten und vom Kunden zu verantworten.

3. Preise Radsport-Ferien

Aktuelle Preislisten finden Sie unter www.radsport-mallorca.de. Die Preisangaben sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern nicht anders beschrieben) und erfolgt gemäß § 25 UStG und in EURO (EUR).

3.1. Preisänderungen

RuR ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bzw. Zivilgesetzbuch (ZGB) berechtigt, den im Vertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, sofern sich die untenstehenden Punkte direkt auf den Reisepreis auswirken:

  1. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren
  2. Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

RuR wird die Preiserhöhungen mit ausführlichen Erläuterungen dem Reiseteilnehmer mitteilen.

RuR ist auch verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf sein Verlangen hin eine Minderung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich hier genannte Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn gesenkt haben und dies zu niedrigeren Kosten führt. Verwaltungsausgaben zu Lasten RuR sind hierbei zu berücksichtigen.

Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RuR gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist ausdrücklich den Rücktritt, gilt die Änderung als angenommen.

4. Leistungen

4.1 Umfang / Mitwirkungspflichten

Grundlage des Angebots und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung bzw. Leistungsbeschreibung und die ergänzenden Informationen von Philipps Bike Team (RuR / MRuR) für die jeweilige Reise bzw. Einzelleistung (z.B. Vermietung durch MRuR), soweit diese dem Kunden bei der Buchung zugänglich sind (auch Website).

Die Reiseteilnehmer verpflichten sich, den für die Reise vereinbarten (Pauschal-) Preis sowie im (Pauschal-) Preis nicht obligatorisch inbegriffene Sonderleistungen, wie Versicherungsprämien, Sicherheits- und Flughafentaxen und Benzinzuschläge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

4.2. Änderung des Leistungsumfanges

RuR behält sich vor, Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Verbindlich ist die Leistungsbeschreibung im Zeitpunkt der Buchung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungsfristen

Die Gesamt-Zahlung bei Reisebuchungen ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Mit der Buchung wird allerdings direkt eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages, nach Erhalt der Rechnung / Bestätigung fällig. Die Reisedokumente werden erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt.

Bei Buchungen unter 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis direkt fällig. Eine nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung berechtigt RuR vom Vertrag zurückzutreten (nach Mahnung mit Fristsetzung). Bei Mietradbuchungen wird der Mietpreis direkt mit der Buchung fällig. Bei Pauschalreisen wird RuR Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

5.2. Gebühren

Wir verrechnen für Buchungen über unser Reisebüro Auftragspauschalen wie folgt:

Buchung Reise mit Hotel 15 EUR / Person

Buchung nur Mietrad 10 EUR / Person

Onlinebuchung keine

6. Storno, Änderungen, Umbuchungen, Ersatzperson

6.1. Rücktritt vor Reisebeginn

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Das Storno soll in schriftlicher Form erfolgen. Ein Storno per E-Mail ist zulässig. Maßgebend für die Stornokosten ist das Eingangsdatum: Für die Stornierung der Hotels ist das Vorliegen des Stornos beim Hotel entscheidend. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass RuR die Stornierung nur während der Arbeitszeiten (Montag-Freitag bis 15 Uhr) weiterleiten kann.

6.2. Stornokosten Reiseleistungen

Bei Annullierung vor Reisebeginn oder Nichtantreten der Reise durch den Teilnehmer erhebt RuR Stornokosten als Entschädigung für Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis. Dies gilt, soweit der Rücktritt nicht von RuR zu vertreten ist. Das gleiche gilt auch, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Die Stornokosten hängen vom Zeitpunkt der Stornierung ab:

Zeitpunkt vor Reiseantritt Kosten

bis 45 Tage 20%

von 44. bis 22. Tag 30%

von 21. bis 15. Tag 50%

von 14. bis 8. Tag 75%

von 7. bis 1. Tag 80%

bei Nichtanreise am Reisetag 100%

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RuR nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Stornogebühr/ -pauschale. >>>Stornokosten für unsere Mieträder siehe 13.1.5.<<<

6.3. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Gerne übernehmen wir das im Auftrag für Sie. Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchung ab 29 Tage vor Reiseantritt muss der Abschluss am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag erfolgen.

Ausführliche Produkt- und Verbraucherinformationen zu Leistungen der Union Reiseversicherung finden Sie unter www.urv.de

6.4. Änderungen der Reisen durch den Reiseteilnehmer / Umbuchungskosten

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht.

Dies gilt nicht, falls die Umbuchung von RuR zu vertreten ist. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr fällig werden. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Das gilt nicht, sofern solche Gründe nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.

6.5. Gebühren für Änderungen und Umbuchungen

Umbuchungen sind nur über unser Reisebüro möglich. Sie müssen schriftlich erfolgen, eine Email genügt. Für Änderungen auf Buchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (Umbuchungsgebühr) wie folgt:

Reise inkl. Hotel 30 EUR / Person

Nur Mietrad 15 EUR / pro Person

Ist der Gesamtpreis des geänderten Auftrags höher, so beträgt die Gebühr pauschal EUR 15.- pro Person (Reise inkl. Hotel) bzw. EUR 10.- pro Rad (nur Mietrad).

6.6. Transport der Fahrräder

Sollte RuR in Ausnahmen Flüge für Kunden buchen, so ist im Falle der Mitführung eines eigenen Fahrrads der Kunde für die sachgemäße Verpackung des Rades verantwortlich. Fahrräder müssen bei Flugreisen bei der entsprechenden Fluggesellschaft und ggf. beim Transferunternehmen auf Mallorca im Voraus angemeldet werden.

6.7. Ersatzperson

Wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können, kann an Ihrer Stelle eine Ersatzperson die Reise mitmachen, sofern diese die notwendigen Reiseanforderungen und -bedingungen erfüllt. Für diese Änderung erheben wir eine Gebühr von EUR 30.–. Sofern dritte Leistungsträger ebenfalls Umbuchungsgebühren berechnen, kommen diese hinzu. Der Reiseteilnehmer wird vor der Umbuchung darüber informiert.

Eine Änderung auf eine Ersatzperson bei nur Mietradbuchungen ist kostenlos. Verfügbarkeit der neuen notwendigen Rahmengröße ist erst bei definitiver Änderung (schriftlich) garantiert. Sofern diese nicht vorliegt, kann ohne zusätzliche Kosten auf ein Alternativrad umgebucht werden. Ein Anspruch besteht immer nur auf die jeweils nächste verfügbare Kategorie.

6.8. Abbruch der Reise

Wird die Reise abgebrochen und das aus Gründen, die nicht durch eine «Nicht-Erfüllung der Leistungen» gerechtfertigt sind, werden keine Kosten für unbenützte Leistungen zurückerstattet. Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.

6.9. Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Sofern in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl genannt ist und diese nicht erreicht wird, kann RuR die Reise stornieren. Dies muss bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Sollte die Absage Pandemie oder anderer „Höherer Gewalt“ begründet erfolgen, kann dies auch kurzfristiger geschehen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

7. Absage durch höhere Gewalt / Pandemie

Wenn die Durchführung einer Reise schon vor dem Abreisetermin durch höhere Gewalt (Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort), behördliche Maßnahmen oder wegen Streiks gefährdet, erschwert oder gar verunmöglicht wird und nicht begonnen werden kann, kann RuR die Reise auch im Interesse der Kunden absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

8. Kündigung aufgrund Störung oder vertragswidrigem Verhalten

RuR kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten RuR zurückzuführen ist.

Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt RuR erhalten. RuR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie Rückerstattungen von Leistungsträgern anrechnen lassen.

9. Programmänderungen während der Reise

Unvorhergesehene Umstände können es im Interesse des Kunden während der Reise erforderlich machen, dass das Programm oder einzelne Leistungen zu ändern. RuR ist in dem Falle bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Im Falle von Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen etc. zurückzuführen sind, sind vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten dieselben Vorschriften wie gemäss Ziff. 8.1. auch in dieser Konstellation.

10. Haftung

10.1 Grundsätzlich

RuR haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung / Durchführung der Reise bzw. der einzeln gebuchten Leistungen. Den Ausfall vereinbarter Leistungen oder dadurch für Sie entstandener Mehraufwand vergütet RuR zurück, soweit keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden konnte.

Die vertragliche Haftung von RuR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks übernehmen wir keine Haftung. Ebenfalls haften wir nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und Verspätungen von Dritten zurückzuführen sind.

Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn die Nichterfüllung bzw. die nicht richtige Erfüllung auf Versäumnisse oder auf das Verhalten von Ihnen oder eines Dritten, welcher nicht an der Leistungserbrin gung beteiligt ist, oder auf höhere Gewalt bzw. Ereignisse, welche nicht vorherseh- oder abwendbar sind, zurückzuführen ist.

RuR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,

Ausstellungen, Rahmenprogramme), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von RuR sind und getrennt ausgewählt wurden. Ein Mietrad, dass RuR von MRuR im Rahmen eines Reispakets vermittelt, gehört zur Pauschalreise im Sinne dieses Paragraphen. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben hierdurch unberührt. RuR haftet für Schäden, die Folgen von Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten waren.

10.2. Fremdveranstaltungen

RuR übernimmt für Angebote von Dritten, die nicht ausdrücklich durch uns veranstaltet werden und wir nicht als Dienstleistungserbringer verantwortlich sind, keine Haftung.

10.3. Risiko

Radsportferien sind Aktivferien. Die Ausübung erfolgt auf Risiko des Reisenden. Für die Vermeidung von Unfällen und körperlichen Schäden, die aus der Ausübung des Radsports herrühren, tragen die Reisenden eine hohe Eigenverantwortung, auch wenn sie in einer Gruppe mit Gruppenleitung fahren. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften sind die Reisenden auch in der Gruppe selbst verantwortlich. Das Tragen eines Helms ist in Spanien gesetzlich vorgeschrieben und auf allen Fahrten mit dem Rad obligatorisch.

10.4. Reisegarantie / Insolvenzversicherung

RuR hat mit der TourVERS GmbH, eine Insolvenzversicherung abgeschlossen, gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dies garantiert, dass die für Ihre Reise einbezahlten Beträge und die Kosten der Rückreise sichergestellt sind.

11. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönliche Gepäck und Reiseversicherung, Unfall-, Kranken- und Krankenhausversicherung zu überprüfen und einen angepassten Deckungsumfang für Ihre Reise abzuschließen. Informationen erhalten Sie von Ihrem persönlichen Versicherungsvertreter. Detaillierte Informationen unter www.urv.de

11.1. Mietrad-Versicherung

Für gemietete Fahrräder kann eine Mietrad-Versicherung abgeschlossen werden, die die Kosten bei Beschädigungen oder Totalschaden des Rades bei Sturz und Unfall deckt. Diebstahl und Schlauchdefekte sind nicht versichert.

12. Beanstandungen / Ersatzansprüche

12.1 Informationspflicht

RuR ist zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.

12.2. Maßnahmen während der Reise

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich zu melden und umgehend Abhilfe zu verlangen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht in der Regel eine befriedigende Abhilfe vor Ort. Führt die Beanstandung zu keiner angemessenen Lösung, so ist von unserer Vertretung vor Ort eine Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Schadenersatzforderungen vor Ort sind nicht möglich. Sofern nicht innerhalb angemessener Zeit, spätestens innerhalb von 48 Std. eine angemessene Lösung von RuR angeboten wird, sind Sie berechtigt, die Mängel selber zu beheben. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung gegen Beleg ersetzt. Soweit infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe erfolgen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen.

Will der Kunde den Vertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er RuR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe RuR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Zur Info: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Kunden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

12.3. Schadensersatz / Verjährung

Ersatzansprüche sollen umgehend an RuR gerichtet werden. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

13. Bedingungen für die Vermietung von Fahrrädern

13.1. Vertragspartner, Dauer, Storno

13.1.1. Vertragspartner und grundsätzliche Pflichten

Die Marke Philipps Bike Team wird von zwei Firmen betrieben. Die deutsche Radsport & Reise GmbH ist bei der Radvermietung Vermittler und die spanische Mallorca Radsport & Reise SLU Vermieter. Der Vermieter (MRUR) ist verpflichtet, dem Mieter ein Fahrrad für die Dauer des Vertrags in gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages im Voraus den Gesamtmietpreis gemäß der dann gültigen Preisliste zu entrichten.

13.1.2. Mindestalter

Eine Radvermietung erfolgt ausschließlich an Volljährige / geschäftsfähige Personen. Der Vermieter schließt nicht aus, dass die Fahrräder von minderjährigen gefahren werden können. Die Verantwortung für die Übergabe des Rads an Minderjährige / nicht Geschäftsfähige obliegt dann dem jeweiligen Mieter des Fahrrades.

13.1.3. Vertragsdauer und Verzugshaftung

Das Mietverhältnis über das Fahrrad ist auf bestimmte Zeit geschlossen. Kommt es zu einem Verzug der Rückgabe – auch wenn unverschuldet -, verlängert sich der Mietvertrag nicht, der Vermieterkann aber eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.

13.1.4. Frühzeitige Rückgabe

Gibt ein Mieter das Fahrrad vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer ab, so hat er grundsätzliche keinen Anspruch auf Rückerstattung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

13.1.5 Stornobedingungen

Bei Annullierung der Buchung oder Nicht-Abholen des Mietrads erhebt der Vermieter Stornokosten als Entschädigung für Aufwendungen / Ausfälle in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies, soweit der Rücktritt nicht vom Vermieter zu vertreten ist. Die Stornokosten für Pauschalreisen regelt Paragraph 6. Die Stornokosten für reine Mietrad-Buchungen sind:

  • Bis 100 Tage vor Reiseantritt einmalige Gebühr EUR 15,00 pro Rad
  • Ab 99-45 Tage vor Reiseantritt 25%
  • Ab 44-22 Tage vor Reiseantritt 40%
  • Ab 21-15 Tage vor Reiseantritt 60%
  • Ab 14-8 Tage vor Reiseantritt 80%
  • Ab 7 Tage vor Reiseantritt 90%
  • Am Reisetag oder bei Nicht-Abholung 100%

13.2. Zustand, Gebrauch, Rückgabe Schadensfall

13.2.1. Zustand und Nutzung

Der Vermieter stellt dem Mieter das Fahrrad in fachgerechtem, gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand sowie gereinigt zur Verfügung. Der Mieter bestätigt, dass er in die Funktionsweise des Fahrrads eingewiesen wurde und sich mit den technischen Vorrichtungen vertraut gemacht hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad schonend und fachgerecht zu gebrauchen sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Umbauten und sonstige Eingriffe am Fahrrad sind dem Mieter untersagt. Ausnahmen (z.B. für Triathleten) kann der Mieter nach Absprache aber auf eigene Gefahr vornehmen. Das Fahrrad darf weder unter Drogen- noch Alkoholeinfluss genutzt werden.

13.2.2. Schadensanzeige

Schäden müssen spätestens nach Gebrauch – egal ob verschuldet oder unverschuldet – vom Mieter angezeigt werden. Der Schadenshergang muss dabei mit Details beschrieben werden. Führt ein Schaden dazu, dass das Fahrrad nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt der Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Fahrrad als Ersatz zur Verfügung. Eine Haftung gemäß Ziffer 13.3 bleibt unberührt.

13.2.3. Umtausch

Bei Umtausch des Fahrrads kann eine Gebühr bis zu 10 € zu fällig werden, sofern der Umtausch nicht durch einen vom Vermieter zu vertretenden Mangel notwendig wird. Bei Wechsel in eine höhere Preiskategorie ist der Differenzbetrag zu entrichten. Wird in eine niedrigere Kategorie gewechselt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags.

13.2.4. Polizei bei Diebstahl und Unfall

Im Falle eines Diebstahls oder Verkehrsunfalls muss der Mieter umgehend die Polizei verständigen oder hinzuziehen und die Vermieterin ist zu unterrichten. Bei Unterlassung haftet der Mieter gegenüber der Vermieterin für Schäden, die aus Folge der Unterlassung entstehen.

13.2.5. Rückgabe

Das Fahrrad muss grundsätzlich in dem Zustand zurückgegeben werden, wie es vom Mieter übernommen wurde. Ausgenommen hiervon sind übliche Verunreinigungen. Das Fahrrad ist grundsätzlich dort zurückzugeben, wo es abgeholt wurde. Abweichungen sind nur nach Absprache möglich und können mit Gebühren bis 15,- € belegt werden. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Die Rückgabe des Fahrrades erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 18 Uhr innerhalb der Öffnungszeiten der entgegennehmenden Station (Öffnungszeiten Aushang in der Station oder www.radsport-mallorca.de ).

13.3. Schäden und Verlust

13.3.1. Allgemeine Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für während der Mietzeit entstandene Beschädigungen, den Verlust und / oder Verletzungen sonstiger vertraglicher Pflichten. Kommt es infolge eines Schadens am Fahrrad, den der Mieter zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungstag).

Bei Totalschaden ist der Mieter zur Erstattung des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet. Die geleistete Miete wird abgezogen. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Beschädigung haftet der Mieter vollumfänglich für alle Kosten. Ansprüche für weitergehende Schäden wie Mietausfall bleiben davon unberührt.

Fahrraddiebstahl aus den Räumen des Vermieters ist gedeckt, sofern das Fahrrad korrekt und am zugewiesenen Platz angekettet war.

13.3.2. Haftung bei Diebstahl

Der Mieter haftet dem Vermieter auch für Diebstahl oder bei einem anderweitigen Verlust des Fahrrads. Im Falle des Diebstahls und Verlusts haftet der Mieter bis zu der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Die vom Mieter geleistete Miete abgezogen. Wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt, gibt es keine Haftungsgrenze.

13.3.3. Haftung Vermieter

Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

  • a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  • b) soweit der Vermieter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung vom Vermieter für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchststumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.

13.3.4. Haftungsausschluss des Mieters («Versicherung»)

Ansprüche des Vermieters bei Unfallschäden können gegen ein zusätzliches Entgelt vom Mieter ausgeschlossen werden. Das Entgelt richtet sich nach dem Fahrradtyp. Preise unter www.radsport-mallorca.de bzw. Aushang in der Station. Ansprüche für Unfallschäden sind nur ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters beruhen.

13.3.5. Zusatzausrüstung

Alle Fahrräder sind mit Minipumpe, Ersatzschlauch, Schlauchtasche und 2 Reifenhebern ausgerüstet. Alle E-Bikes sind mit Fahrassistent, Schlüssel, Akku und Ladegerät ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Radrückgabe bezahlt werden.

13.3.6. Sicherheiten

Mieter legen bei der Radausgabe dem Vermieter ein gültiges Ausweisdokument vor (Reisepass, Personalausweis, ID).

13.3.7. Fahren im Gelände

Alle Räder, die durch den Vermieter vermietet werden, dürfen unabhängig von ihrer Bauart nicht im Gelände (off-road) gefahren werden.

14. Datenschutz

Die Erhebung und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden durch RuR und MRuR sind in der Datenschutzerklärung auf www.radsport-mallorca.de erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil der AGB.

15. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht.

Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.

16. Gerichtsstand

Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RuR wird die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Für das Rechts- und Vertragsverhältnis für Mietverträge, die vor Ort in Mallorca geschlossen werden gilt spanisches Recht.

Für Klagen von RuR gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RuR vereinbart.

Gültig ab 1. Januar 2024

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